Grundsätze von b.correct

Für Ihr Vertrauen bedankt sich b.correct im Voraus recht herzlich!

  1. Das Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung

    1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden. Die AGBs werden vom Kunden durch die Auftragserteilung erkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten auch für künftige Geschäfte.

    1.2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Korrekturen selbst vorzunehmen, sondern kann diese auch von b.correct selbst vornehmen lassen.

    1.3. Der Korrekturservicevertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende Text b.correct zugegangen ist und der Auftrag von b.correct angenommen wurde. Der bevorzugte Übertragungsweg ist E-Mail. Da wir Korrektorat und Lektorat als eine Dienstleistung zum Vorteil von Kunden verstehen, findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich Dienstvertragsrecht im Sinne der §§ 611 ff BGB Anwendung.

    1.4. Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die folgenden Bedingungen: Die von b.correct durchgeführten Korrekturen umfassen ein übliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird und dass diese Korrekturen auf eine Art und Weise gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Gegebenenfalls wird von b.correct ein Korrekturbogen beigelegt, welcher die Korrekturzeichen näher erläutert.

    Ziel der primären Leistungserbringung ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext.

    1.5. Der Auftraggeber ist sich des Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z.B. durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreib- und/oder Zeichensetzungs- und/oder Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss des Korrektorates immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal zu tolerierende Fehlermenge ist unter Punkt 6 geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt.

    1.6. Eine inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz, also ein sogenanntes Lektorat, erfolgt nur, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht. Hierfür wird von b.correct mit dem Auftraggeber ein zusätzliches Honorar vereinbart. Gleiches gilt für stilistische Korrekturen. Da dies zudem stark vom Sprachgefühl der jeweiligen Person abhängt, verstehen sich solche Korrekturen immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Prüfung durch den Auftraggeber.


  2. Mitwirkungspflichten bei der Auftragserteilung

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, zunächst mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, z.B. ob er nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch b.correct von Bedeutung ist. Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als denjenigen, für welchen er in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber b.correct. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies b.correct, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten. Besondere Schreibweisen, die vom Duden (24. Auflage) abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- bzw. Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, b.correct habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.


  3. Honorare (Preise)

    3.1. Die Honorare (Preise) für die Korrekturleistung bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) von b.correct. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn danach eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt also die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültige Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer). Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang von 30 Zeilen à 60 Anschlägen; sie umfasst also insgesamt 1800 Anschläge inkl. Leerzeichen und Fußnoten.

    3.2. Leistungen, welche an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. wenn Vorlagen in speziellen Dateiformaten geliefert werden oder eine besondere grafische Form, welche eine spezielle Software erfordert, von b.correct verlangt wird). Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Für Express- oder Wochenendarbeiten werden dem Auftraggeber keine Zuschläge in Rechnung gestellt.

    3.3. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten Preisen oder zusätzlichen Forderungen werden dem Kunden jedoch spätestens mit der Auftragsannahme mitgeteilt.


  4. Lieferung

    4.1. Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von b.correct angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

    4.2. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fix ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 4.1. erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

    4.3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, so erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in welcher der Text b.correct zugegangen ist.

    4.4. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

    4.5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber b.correct zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Korrekturauftrages bei b.correct. Es besteht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. b.correct sorgt jedoch dafür, dass die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden.


  5. Höhere Gewalt

    5.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat b.correct den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftraggeber als auch b.correct, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, b.correct Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

    5.2. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall, Arbeitskonflikte, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit von b.correct, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.


  6. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

    6.1. b.correct haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. b.correct haftet nicht für mittelbare Schäden, welche durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen. b.correct haftet auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber b.correct in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

    6.2. b.correct verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst kein Fehler mehr im Text befindet. Unbesehen davon (vgl. auch 1.4.) gilt die Leistung des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik) auf drei Seiten nachweisbar ist (Seitendefinition siehe 3.1.; maßgeblich für die Berechnung ist immer die gesamte korrigierte Textmenge).

    6.3. Sollen von b.correct auf Wunsch des Auftraggebers im Durchschnitt mehr als 40 Seiten pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen des Ausgangstextes schon bei durchschnittlich über zehn Fehlern (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik) pro zu korrigierender Seite, so gilt die Leistung des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik) pro zwei Seiten nachweisbar ist (Seitendefinition siehe 3.1.; maßgeblich für die Berechnung ist immer die gesamte korrigierte Textmenge).

    6.4. Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik) nach Abschluss des Korrektorates im Text und übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber b.correct zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es befänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichen im Sinne von 6.1. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik) im Text zu markieren, sodass die Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge von b.correct nachvollzogen werden kann. Die fristgerechte und berechtigte Reklamation gibt dem Auftraggeber das Recht, den Korrekturservicevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

    6.5. Nach einer berechtigten, außerordentlichen Kündigung des Vertrages behält sich b.correct lediglich den Anspruch auf einen seinen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars, § 628 BGB.

    6.6. Ein mangelhaftes Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber b.correct zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt.

    6.7. Kann b.correct gegenüber dem Auftraggeber nach der Reklamation hinsichtlich eines mangelhaften Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt waren, verliert b.correct entsprechend der Bedeutung des Mangels zu seiner Gesamtdienstleistung seine für die Zusatzleistung des Lektorates vereinbarten zusätzlichen Honoraransprüche. Gleiches gilt für zusätzlich vereinbarte stilistische Korrekturen. Die Honoraransprüche von b.correct hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben hiervon unberührt.

    6.8. Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unvollständiger Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

    6.9. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

    6.10. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt b.correct keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.

    6.11. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

    6.12. Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet b.correct, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5. sinngemäß.

    6.13. Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (z.B. E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung seitens b.correct für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden vorliegt.


  7. Schadenersatz

    7.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen b.correct sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

    7.2 Hat b.correct eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.


  8. Zahlung

    8.1. b.correct berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Korrektur nach der Fertigstellung derselben. Der Kunde erhält eine Rechnung auf dem Postweg oder per E-Mail. Diese Rechnung ist zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt. b.correct ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird der korrigierte Text vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Korrekturfassung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

    8.2. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist b.correct berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu korrigierende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. in Anrechnung gebracht. Falls b.correct ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, so kann dieser geltend gemacht werden.

    8.3. Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und b.correct vereinbarten Zahlungsbedingungen ist b.correct berechtigt, die Arbeit an bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 4.1.). Ist der Wert der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wert der Unterlage krass untergewichtig, so ist eine Rückbehaltung nur bis zum Wert der Zahlungsverpflichtung möglich. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird b.correct in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.


  9. Verschwiegenheitspflicht

    b.correct ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. b.correct sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100%ige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftraggeber und b.correct (E-Mail), leider nicht garantiert werden. b.correct haftet für die Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden ist b.correct berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.


  10. Schlussbestimmungen

    10.1. Der Kunde teilt b.correct alle Änderungen und Ergänzungen, welche sich auf die Durchführung der Leistungen (z.B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich unter der bei www.bcorrect.de angegebenen Adresse oder per E-Mail an info@bcorrect.de mit.

    10.2. Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

    10.3. Sind oder werden Teile dieser Bedingung unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Stand: Januar 2009
KONTAKT AGB IMPRESSUM